Unmittelbar nach der Bewilligung des Projekts durch den Ausschuss beginnt das technische Sekretariat mit der Vorbereitung der Finanzierungsvereinbarung.
Sie wird dann dem Projektverantwortlichen und seinen Partnern zur Stellungnahme übermittelt.
Wenn sämtliche Kofinanzierer mit dem Inhalt der Vereinbarung einverstanden sind, wird sie vom Sekretariat zur Unterzeichnung vorgelegt.
Die Verwaltungsbehörde unterzeichnet das Dokument an letzter Stelle. Sämtliche Kofinanzierer erhalten ein vollständiges Originalexemplar.
Folgende Unterlagen werden der Vereinbarung beigefügt und sind Vertragsbestandteile:
- Das EU-Antragsformular,
- Der vorgesehene Kostenplan,
- Gegebenenfalls das Antragsformular auf Unterstützung durch die Schweizerische Eidgenossenschaft,
- Die technischen Anlagen, wenn sie vorliegen.
Das Vereinbarungsmuster ist im Vade-Mecum enthalten.