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Das Leben eines INTERREG-Projekts beinhaltet verschiedene Etappen:

  • die Erarbeitung des Antrags und seine Prüfung durch die INTERREG-Behörden
  • die Annahme durch den Programmlenkungsausschuss 
  • die Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung zwischen sämtlichen Kofinanzierern und der Programmverwaltungsbehörde, die die Modalitäten der Mittelauszahlung bestimmt
  • die Durchführung des Projekts und der Nachweis der getätigten Ausgaben zur Rückzahlung der entsprechenden EU-Mittel
  • die Vorlage eines Jahresberichts
  • die Vorlage eines Schlussberichts 
  • die Auszahlung des Rests der EU-Förderung (5%) bei Programmende

Während der Projektdurchführung ist die Änderung des vorgesehen Kostenplans möglich. Es ist sogar möglich, die Verlängerung des Realisierungszeitraums zu beantragen - unter besonderen Bedingungen. Dazu sollten Sie aber ein besonderes Verfahren (PDF-Dokument) respektieren.