Das Leben eines INTERREG-Projekts beinhaltet verschiedene Etappen:
- die Erarbeitung des Antrags und seine Prüfung durch die INTERREG-Behörden
- die Annahme durch den Programmlenkungsausschuss
- die Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung zwischen sämtlichen Kofinanzierern und der Programmverwaltungsbehörde, die die Modalitäten der Mittelauszahlung bestimmt
- die Durchführung des Projekts und der Nachweis der getätigten Ausgaben zur Rückzahlung der entsprechenden EU-Mittel
- die Vorlage eines Jahresberichts
- die Vorlage eines Schlussberichts
- die Auszahlung des Rests der EU-Förderung (5%) bei Programmende
Während der Projektdurchführung ist die Änderung des vorgesehen Kostenplans möglich. Es ist sogar möglich, die Verlängerung des Realisierungszeitraums zu beantragen - unter besonderen Bedingungen. Dazu sollten Sie aber ein besonderes Verfahren (PDF-Dokument) respektieren.